"Mit dem Landesaktionsplan gegen Rassismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit positioniert sich Rheinland-Pfalz gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Der Landesaktionsplan hat unter anderem zum Ziel, eine Kultur der Gleichwertigkeit zu fördern, ein demokratisches Bewusstsein zu stärken, Diskriminierungsschutz in allen Lebensbereichen zu verankern und ein gewaltfreies Leben für alle Menschen in Rheinland-Pfalz zu ermöglichen. (...)
Der Landesaktionsplan sieht u.a. die Förderung von zivilgesellschaftlich organisierten Projekten vor, um breiter in die Gesellschaft zu wirken. Damit sollen Kooperationspartnerschaften unterstützt werden, die die Arbeit gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit tragen und sichern sowie daran arbeiten, dass aus der Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Menschen unter der gegenseitigen Anerkennung von Gleichwertigkeit Chancen erwachsen können.
Es sollen insbesondere Projekte, Aktivitäten, Veranstaltungen und Maßnahmen mit folgenden Ansätzen gefördert werden:
- die dazu beitragen, Menschen in Bezug auf Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zu sensibilisieren, so dass sie diese erkennen können und dazu beitragen, ihr aktiv entgegenzuwirken,
- die dazu beitragen, Diskriminierungen abzubauen und zu verhindern,
- die dazu beitragen, ein demokratisches Bewusstsein im Sinne des Landesaktionsplans zu stärken,
- die sich kritisch mit Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit auseinandersetzen, insbesondere mit darauf bezogenen gruppendynamischen Prozessen oder hieraus resultierender Gewalt,
- die das Erleben von Gleichwertigkeit und Selbstwirksamkeit fördern, insbesondere im Rahmen partizipativer Prozesse,
- die Betroffene von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit unterstützen,
- die die Begegnung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen fördern, um mehr Verständnis füreinander und ein Zusammengehörigkeitsgefühl zu entwickeln, und dazu beitragen, Vorurteile abzubauen und Ambiguitätstoleranz zu stärken,
- die eine Kultur der Gleichwertigkeit fördern oder dazu beitragen, Vielfalt als Bereicherung zu erleben.
Besonders begrüßt werden Aktivitäten, die auch Intersektionalitäten und Mehrfachdiskriminierungen in den Blick nehmen. (...)
Antragsberechtigte
Anträge können gestellt werden von Initiativen, Vereinen, Verbänden, Kommunen, kleinen und mittleren Betrieben, Selbstorganisationen und Interessenvertretungen, die in Rheinland-Pfalz einen Tätigkeitsschwerpunkt haben." (...)
Auch Schulen können sich für das Förderprogramm bewerben. Um einen verwaltungstechnisch korrekten Weg zu gewährleisten, sollte der Antrag jedoch von der jeweiligen Gebietskörperschaft, also i.d.R. Kommunen, die als Schulträger fungieren oder ersatzweise, wenn es einen solchen gibt, von einem Förderverein, der als e.V. eingetragen ist, gestellt werden.
Anträge sind mindestens sechs Wochen vor beabsichtigtem Beginn der Maßnahme an das
Referat 739, „Demokratieförderung, Gewalt- und Extremismusprävention“ im
Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz,
Kaiser-Friedrich-Straße 5a, 55116 Mainz,
vollständig zu richten.
Die Antragsvordrucke sowie alle weiteren notwendigen Unterlagen sind online unter https://mffjiv.rlp.de/index.php?id=25130&no_cache=1 abrufbar oder werden durch das o.g. Referat auf Anforderung zur Verfügung gestellt.
Quelle: Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Inegration und Verbraucherschutz, Förderprogramm "Gemeinsam für Gleichwertigkeit".