Bitte beachten Sie die geänderte Förderrichtlinie!
Seit Frühjahr 2023 gilt die geänderte Förderrichtlinie. Unter anderem wurde die Stichtagsregelung geändert - Anträge müssen jetzt nicht mehr zu einem Stichtag, sondern spätestens 8 Wochen vor Durchführung eingereicht werden. Die komplette Förderrichtlinie finden Sie
HIER. Außerdem empfehlen wir vor Antragsstellung einen Blick in FAQ
HIER.
Förderung von Gedenkstättenfahrten und Zeitzeugenbegegnungen
In ihrer Regierungserklärung vom 30. Januar 2019 betont die rheinland-pfälzische Staatsministerin für Bildung, Dr. Stefanie Hubig, die "Pflicht, nicht zu vergessen", weshalb Schülerinnen und Schüler im Laufe ihrer Schullaufbahn wenigstens einmal einen Gedenkort besuchen sollen, der sich mit der Geschichte politischer Gewaltherrschaft auseinandersetzt.
Viele Schulen haben bereits in ihrem Schulkonzept den Besuch von Gedenk- und Erinnerungsorten fest verankert. Um die Finanzierung dieser Fahrten zu unterstützen, stellt das Land Rheinland-Pfalz zukünftig weitere Fördermittel zur Verfügung. Entsprechende Anträge können Sie über die bereit gestellten Formulare an die Koordinierungsstelle stellen. Alle Formulare sind digital auszufüllen und auf elektronischem Wege an
Gedenkarbeit.Antrag(at)das-hier-loeschen.pl.rlp.de zu senden. Bitte beachten Sie vor Antragstellung die Förderrichtlinie. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die genannte E-Mail-Adresse oder telefonisch an die zuständige Referentin Frau Gerber unter 06232 659-2162.
Seit dem 31.01.2023 stehen Ihnen neben der aktualisierten Förderrichtlinie, auch angepasste Formulare für die Antragstellung, den Ergebnisbericht, sowie den Verwendungsnachweis zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch die neu hinzugefügte FAQ-Liste.